Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Kaufbeuren-Ostallgäu

Straße mit abgesetzem Geh- und Radweg

Die Begleitwege entlang der Hochwiesstraße sind gerade an Wochenden stark frequentiert. Fußgänger und Radler:innen müssen sich den Geh- und Radweg teilen. Radfahrende haben keinen Vorrang, wer zu Fuß geht, muss sie aber durchfahren lassen. Die StVO sagt, dass sie auf Fußgänger*innen Rücksicht nehmen müssen. Das bedeutet: Radfahrende dürfen klingeln, um Fußgänger*innen zu warnen, müssen aber warten, bis diese den Weg frei machen. © ADFC KF-OAL JA

Neue Hochwiesstraße mit neuen Wegführungen für Radfahrer

Im Sommer 2024 wurde die Hochwiesstraße in Marktoberdorf neu eröffnet. Teilweise wurde die Begleitwege und die Querungen geändert, neue Beschilderungen und Markierungen eingeführt. In diesem Artikel erklären wir, was hier für Verkehrsteilnehmer gilt.

Marktoberdorf – Mit dem KFZ kann man die Hochwiesstraße als Vorfahrtsstraße in beide Richtungen durchfahren. Die Straße wurde durchgehend auf 3,25 m – 3,5 m Fahrspurbreite ausgebaut, sodass auch breite LKWs und Busse mühelos aneinander vorbeifahren können. Vorsicht kurz vorm Ortseingang bis zur Saliterstraße müssen Radfahrer:innen die Seite wechseln und auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn fahren. Auch ortsauswärts können Radfahrer, die aus der Saliterstraße kommen auf der Fahrbahn radeln, bis sie beim Türkspor-Sportplatz auf den Begleitweg wechseln müssen. Fahren Radler:innen auf der Fahrbahn, bzw. auf dem Schutzstreifen gilt ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts, bzw. 2,0 m außerorts. Ein Überholen ist daher bei Gegenverkehr nicht möglich. Gerade auch beim Abbiegen muss man auf KFZ-Lenker auf die Vorfahrt der anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Begleitwegen achten.

Fußgänger:innen können frei zwischen den beiden „Bürgersteigen“ links und rechts wählen. Mit Rollstuhl, Rollator, Kinder- oder Einkaufswagen muss man aber schon gut überlegen, auf welcher Seite man fährt, denn Queren ist nicht überall möglich.

Radfahrer:innen finden die größte Veränderung kurz vorm Ortseingang, wenn man auf dem Geh- und Radweg von Rieder kommt. „Geh- und Radweg Ende“ heißt Fußgänger dürfen dann den Weg weiter benutzen, Radfahrer müssen auf die Fahrbahn wechseln. Auf Höhe des Sportplatzes muss man mit dem Rad die Straßenseite wechseln. Entweder bei Gelegenheit oder spätestens an der Querungsinsel. Bis zur Einmündung der Saliterstraße gibt es auf der Nordseite einen Schutzstreifen für Radler:innen. Für den KFZ-Verkehr gilt hier vorm Ortsschild ein Überholabstand von 2 m und ab dem Ortsschild von 1,5 m. Damit ist Überholen von Rädern nur möglich, wenn kein Gegenverkehr kommt.

Wem die Fahrt auf dem Schutzstreifen also auf der Fahrbahn zu unsicher erscheint, muss nach aktueller Beschilderung das Rad auf der Südseite bis zur Querungsinsel nach der Einmündung Saliterstraße schieben, um dann auf den gemeinsamen Gehweg auf der Nordseite (Krankenhausseite) zu wechseln.

Grundsätzlich sind die Geh- und Radwege in der Hochwiesstraße so angelegt und beschildert, dass sie benutzungspflichtig sind und nur in Fahrtrichtung rechts benutzt werden dürfen. Also auf der Südseite (Gschlattseite) nur Stadtauswärts und auf der Nordseite nur Stadteinwärts.
Auch wenn die „Vorfahrt gewähren“ Schilder mit dem Zusatz "Kreuzender Radverkehr von links und rechts" markiert sind, so dürfen die Geh- und Radwege in der Hochwiesstraße nicht gegen die Fahrtrichtung benutzt werden.

Will man von der Saliterstraße stadtauswärts radeln, bemerkt man, dass gegenüberliegend die Zufahrt zum Geh- und Radweg fehlt. Hier hat die Stadt vorgesehen, dass man von der Saliterstraße zunächst nach rechts radelt, um dann an der Querungsinsel sicher die Straßenseite zu wechseln.
Alternativ kann man an der Saliterstraße nach links auf die Straße stadtauswärts abbiegen. Man darf auf der Straße bis zur nächsten Auffahrt auf den benutzungspflichtigen Geh- und Radweg radeln.

Es ist verboten und absolut gefährlich auf dem Schutzstreifen gegen die Fahrtrichtung zu radeln. Deshalb nutzen sie den Schutzstreifen nur stadteinwärts und radeln Sie stadtauswärts nur auf der Südseite.

Wollen Sie von Gschlatt kommend in die Saliterstraße abbiegen, müssen sie entweder schon vorher auf die Straße wechseln und dann nach links abbiegen oder sie müssen zunächst weiterradeln und bei der Insel am Fußballplatz queren und über den Schutzstreifen zurückradeln.

Diese Probleme an der Querung Saliterstraße wurden schon in der Planungsphase an die Stadt herangetragen. Eine Umplanung gab es nicht und eine Erklärung, wie die Querung die zu nutzen ist, bekam der ADFC bislang noch nicht.

An den Einmündungen Ludwig-Hotter-Straße und Krißstraße wurden mit dem Umbau gegenüberliegend die Bordsteine abgesenkt, so kann man hier die Straße kreuzen und direkt auf den Geh- und Radweg stadtauswärts auffahren.

Die Begleitwege entlang der Hochwiesstraße sind gerade an Wochenden stark frequentiert. Fußgänger und Radler:innen müssen sich den Geh- und Radweg teilen. Radfahrende haben keinen Vorrang, wer zu Fuß geht, muss sie aber durchfahren lassen. Die StVO sagt, dass sie auf Fußgänger*innen Rücksicht nehmen müssen. Das bedeutet: Radfahrende dürfen klingeln, um Fußgänger*innen zu warnen, müssen aber warten, bis diese den Weg frei machen. Radfahrende sollten immer darauf achten, ob die zu Fuß Gehenden das Klingelsignal gehört haben und wie sie darauf reagieren. Manchmal weichen sie erst mit Verzögerung aus und geraten dadurch vor das Fahrrad. Radfahrende dürfen Fußgänger*innen nicht durch zu dichtes Vorbeifahren erschrecken – Fahrräder sind lautlos und kommen so für Dritte oft überraschend heran.
Sollte der Begleitweg nicht befahrbar sein, z.B. durch Verschmutzung, Wasser oder Schnee darf man ausnahmsweise auf die Fahrbahn ausweichen.

Hier eine grafische Darstellung der Nutzungsbedingungen für Radfahrer:innen in der Hochwiesstraße

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