
Rudi Stiening und Johannes Auburger bei der VHS Ostallgäu Mitte © Thomas Grosam
ADFC und Polizei informieren über Verkehrsrecht
Interessierte Teilnehmer:innen diskutieren mit den Referenten über Verkehrssituationen.
Marktoberdorf – Unter dem Motto „Meine Rechte und Pflichten als Radfahrer:in“ begeisterten Polizeihauptkommisar Rudi Stiening und ADFC-Vorsitzender Johannes Auburger die Anwesenden bei der Volkshochschule und beim Mehrgenerationentreff in Marktoberdorf. Welche Wege gibt es für mich auf dem Rad? Muss ich die benutzen? Was muss ich gegenüber Fußgängern und KFZ-Verkehr beachten?
Bei vielen Teilnehmern liegt die Führerscheinprüfung schon einige Jahre zurück. Zwischenzeitlich hat sich die Straßenverkehrsordnung (StVO) und 2024 sogar das darüberstehende Straßenverkehrsgesetz (StVG) erheblich geändert.
Rudi Stiening erläuterte zunächst die gesetzlichen Grundlagen, bevor Johannes Auburger die verschiedenen Führungsformen für den Radverkehr erläuterte. Fragen und konkrete Themen aus dem Alltag der Radler:innen im Publikum ließen nicht lange auf sich warten. Diese konnten die beiden Referenten stets gut erklären, ließen aber bewusst auch den Diskurs untereinander zu. „Die Gesetzeslage ist ziemlich eindeutig, doch in der Realität gibt es verschiedene Hürden, die abgewogen werden müssen“ erklärte Stiening aus Polizei- und Planungssicht, denn er ist seit 2017 bei der Inspektion Marktoberdorf für Verkehrthemen zuständig und begleitet dadurch Planungsverfahren mit den Verkehrsbehörden. Es gibt keine Schwarz-Weiß-Entscheidung, denn nicht immer ist der Platz gegeben, die optimale Lösung umzusetzen. So kann ein knapp bemessener gemeinsamer Geh- und Radweg entstehen, der nur bedingt benutzungspflichtig ist, weil ich mit einem breiten Lastenrad nicht mehr an den Eltern mit Kinderwage vorbeifahren kann.
Stets wurden die Perspektiven gewechselt, sind ja die meisten Verkehrsteilnehmer sowohl zu Fuß, mit dem Rad oder dem KFZ unterwegs.
Johannes Auburger erläuterte die Neuerungen im Straßenverkehrsgesetz von 2024 und die neuen Anordnungen in der Straßenverkehrsordnung von 20221 und 2024. Da kamen einige neue Schilder, aber auch größere Veränderungen für die Planung hinzu. Mit Blick auf die Umsetzung empfahlen die beiden Referenten, dass die Maßnahmen gut kommuniziert werden müssen, damit die Verkehrsteilnehmer die neuen Regelungen kennenlernen können.
„Recht haben heißt nicht Recht bekommen und so ist es auch wichtig als Verkehrsteilnehmer die Perspektive und die Unkenntnis der anderen zu bedenken und lieber einmal mehr zurück zu nehmen“ empfiehlt Johannes Auburger.
Auch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wurde beleuchtet: Was braucht man an einem verkehrssicheren Rad? Welche Radtypen werden rechtlich unterschieden? Auch hier konnte Erstaunen bei den Widersprüchen zum Alltag in Erkenntnis durch Erläuterung umsichtiger Polizeiarbeit gewandelt werden.
Abschließend bekamen die Teilnehmer noch das Handwerkszeug und die Ermutigung an die Hand Missverständnisse auszuräumen, Mängel und Misstande zu melden.
Die Folien zum Kurs kann man hier herunterladen: Foliensatz
Weitere Information vom ADFC Rechtsreferenten Roland Huhn zur neuen StVO 2024