Führungsformen für den Radverkehr
In den vergangenen Jahren gab es einige Neuerungen für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen durch die Novelle der StVO 2020 und nachfolgende Erlasse.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bietet auch einige Neuerungen für die Gestaltung von Straßen und Wegen für die Nutzung durch Radfahrer:innen. Nachgelagerte Behörden sorgen nun mit weiteren Erlassen für mehr Klarheit zur Umsetzung und bieten Kommunen neue Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Gestaltung vor Ort sollte abgewogen werden, welche Führungsform je nach Verkehrsraum und Verkehrsaufkommen sinnvoll ist. Darüber hinaus sollte aber auch darauf geachtet werden, dass je Ort oder Region einheitliche Regeln und Führungsformen verwendet werden, um Verkehrsteilnehmer dadurch eine gute Orientierung zu geben, was jeweils gilt. Hierbei sollte eine gebaute oder klar markierte Gestaltung einer Beschilderung einer Beschilderung vorgezogen werden.
Neue Verkehrszeichen oder Führungsformen sollten vor und während der Einführung gut medial begleitet werden und z.B. auch mit Plakaten den Verkehrsteilnehmern erklärt werden.
weitere Informationen in diesem Vortrag
Die Vorsitzende des ADFC Bayern, Bernadette Felsch, empfiehlt diesen Handlungsleitfaden Radverkehr, der bei der Arbeit vor Ort und in Gesprächen mit der Verwaltung ggf. ebenso helfen kann, wie die neuen "Musterblätter" der AGFK Bayern.