Straße mit 5 Spuren. Wenig Raum für Fußgänger und Radfahrer

Viel Platz für den KFZ-Verkehr, am Rand eventuell etwas Platz für den Radweg und kurze Grünphasen für Fußgänger. Das wird so bleiben, wenn die Planungsprämissen nicht verändert werden. © ADFC KF-OAL EH

Mit zaghaften Schritten zur Mobilitätswende

Die Stadtratssitzung im Dezember 2024 war in vielerlei Hinsicht interessant. Einige Themen wurden kontrovers, teils philosophisch ambitioniert diskutiert. Weniger ambitioniert zeigte sich der Stadtrat bei der Mobilitätswende.

Kaufbeuren – Bereits 2020 hat der Stadtrat Kaufbeuren ein Mobilitätskonzept in Auftrag gegeben. Das Planungsbüro der Bernard-Gruppe hat zum Jahresende die Ergebnisse der Bürgerbefragung vorgestellt und ein Leitbild zur Abstimmung gegeben. Diese Themen wurden zunächst im Umweltausschuss diskutiert und dort wurde auch beschlossen, den aus der Bürgerbefragung empfohlenen Satz „Bevorrechtigung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad und Fuß) bei Nutzungskonflikten“ aus dem Leitbild zu streichen. Das veranlasste uns als ADFC-Kreisverband zusammen mit dem VCD eine Stellungnahme an Oberbürgermeister Bosse und den gesamten Stadtrat zu schicken, dass diese Entscheidung in der letzten Stadtratssitzung nochmals diskutiert und ggf. revidiert möge.

Die Dezemberstadtratssitzung war dann gleich in mehrerlei Hinsicht interessant. Das Leitbild zum Mobilitätskonzept wurde nochmals ausführlich diskutiert. Einige Stadträte hielten ein Plädoyer für die Bevorrechtigung des Umweltverbunds, um zu einem Gleichgewicht zwischen allen Verkehrsteilnehmern zu kommen und durch Stärkung der Schwächeren allen die Teilhabe am Verkehr zu ermöglichen. Der Zusatz würde nur in seltenen Fällen bei der Planung zum Tragen kommen und dann müsste eh im Einzelfall entschieden werden. Eine große Mehrheit sprach sich gegen diesen Zusatz aus. Dieser Satz wäre politisch motiviert, man wolle sich nicht von nur 80 Teilnehmern der Bürgerbeteiligung in der Planung bevormunden lassen. Die anderen Sätze im Leitbild beinhalten diese Planungsprämissen zwar bereits, bringt diese aber nicht so klar auf den Punkt. So wurde dann der Satz gestrichen und das Leitbild für das Mobilitätskonzept beschlossen.

Im weiteren Verlauf wurde dann darüber diskutiert, ob Radfahren in der Fußgängerzone über den einjährigen Versuch hinaus erlaubt bleiben soll. Einige Räte plädierten für ein Stopp des Radelns in der Fußgängerzone und verwiesen auf Radelrowdies an verschiedensten Stellen im Stadtgebiet und Erzählungen von Konflikten zwischen Fußgängern und Radlern. Hier stellte der Bürgermeister entgegen, dass es im ganzen Versuchszeitraum keine Anzeigen oder Unfallmeldungen bei Polizei oder im Rathaus gab. Die Antragstellerin für die Freigabe der Fußgängerzone plädierte noch einmal für ein gutes Miteinander und dafür, dass Radfahrer weiterhin besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen sollen. Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit sei kein Balanceproblem, wichtig wären aber zusätzliche Radabstellmöglichkeiten in der Innenstadt, ergänzte eine weitere Stadträtin ganz im Sinne des ADFC.
Aufgrund guten Versuchsergebnisse und mit dem Ziel die Innenstadt durch mehr Publikum zu beleben, fand sich eine eindeutige Mehrheit für Radfahrer in der Fußgängerzone. Dass es Bedenken und sogar Gegenstimmen zum Radeln in der Fußgängerzone gab, verwundert umso mehr als der Stadtrat dem nächsten Antrag, LKWs über 18 t in die Fußgängerzone einfahren zu lassen, einstimmig folgte.

So können wir zum Jahresabschluss 2023 auch mit Blick auf die umgesetzten Punkte im Radverkehrskonzept für Kaufbeuren festhalten, dass die Mobilitätswende angegangen wird, aber leider weder zügig noch ambitioniert.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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